Schweden und Alkohol Teil 4 & 5: EU-Beitritt und Handel

1995 tritt Schweden der Europäischen Union bei, dies hatte eine wesentliche Veränderung der Alkoholpolitik zur Folge. Schweden konnte sich weiterhin ein Teilmonopol sichern, jedoch mussten Produkte für den In- und Export frei gegeben werden. Nun war es erlaubt Alkohol von Reisen mitzubringen, Waren im Ausland zu bestellen, war jedoch weiterhin nicht möglich.

Bildquelle: graeme_newcomb

Alkohol konnte nur in den Stores namens „System Bolaget“ erworben werden. Diese Stores, besaßen bisher das Alkohol-Monopol in Schweden. Sie verlangten 17 % des Flaschenpreis (dieser wurde auf den regulären Preis draufgeschlagen) als Gebühr für den Service, maßten vielen sogar noch andere Arten von Gebühren an. Nach Angaben des Alkohol- und Drogenforschungsinstitut der Universität in Stockholm hielten sich knapp 4 % (ca. 300.000) der Bevölkerung nicht an die gesetzlichen Bestimmungen.
Es wurde über diverse Wege versucht und mit etlichen Tricks gearbeitet, Alkohol illegal ins Land zu schmuggeln.

Am 5. Juni 2007 entschied der europäische Gerichtshof in Lux, das die schwedische Alkoholpolitik in gewissen Teilen gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt. Seit diesem Tage können nun auch die schwedischen Bürger Alkohol per
Versandhandel (inkl. Internet) aus anderen EU-Staaten bestellen. Der vom EU – Ausland eingeführte Alkohol muss weiterhin verzollt werden, auch von Privatpersonen. Schweden begründet diese radikale Vorgehensweise auf den Bezug von
Alkohol mit dem Jugendschutzgesetz und der allgemeinen Volksgesundheit, dieser Argumentation schlossen sich die Richter an.

Ein- und Ausfuhrbedingungen

Wie in allen anderen EU-Staaten ist es auch in Schweden so geregelt, dass die Steuern in dem Land bezahlt werden, aus dem der Alkohol für den Privatgebrauch bezogen wurde. Bei kommerzieller Einfuhr wird die Steuer in dem Land bezahlt, wo der Alkohol konsumiert wird. Alkohol darf nur dann steuerfrei nach Schweden eingeführt werden, wenn dieser ausschließlich für den eigenen Privatverbrauch oder die Familie bestimmt ist. Dabei ist zu beachten, dass Freunde und Bekannte dieser Familie nicht angehören!! (Bildquelle: Ohsoabnormal)
Die Ware muss selbst eingekauft sein und im persönlichen Gepäck mitgeführt werden. Die alkoholeinführende Person muss mindestens 20 Jahre alt sein. Es gibt Obergrenzen, die als EU – Richtlinien anerkannt sind und den Zollbeamten dienen, um festzustellen ob es sich um eine private oder kommerzielle Einfuhr handelt.

 

Die Obergrenze für die private Einfuhr gliedert sich wie folgt:
– 10l Spirituosen (über 22% Vol.)
– 20l Starkwein und Zwischenprodukte (15%-22% Vol.)
– 90l Wein (davon max. 60l Schaumwein) (3,5% – 15% Vol.)
– 110l Bier (max. 3,5% Vol.)

{lang: 'de'}
    Ähnliche Artikel:
  1. Die Schweden und der Alkohol Teil 2 & 3: Das BRATT-System und die Jahre danach
  2. Die Schweden und der Alkohol Teil 1: Abstinenzbewegungen und die freiwillige Prohibition
  3. Neues aus Schweden: Absolut Orient Apple

, ,

Noch keine Kommentare.

Hinterlasse eine Antwort